Keine Gebührenpflicht für internetfähige PC
Posted by Maik in Allgemein, Blog, Featured, Verwaltungsrecht on 11 November 2011
Für Internet-PCs, die als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich genutzt werden, fallen keine Rundfunkgebühren an. Mit dieser Entscheidung hat das BVerwG einen jahrelangen Rechtsstreit über die Gebührenpflicht von Zweitgeräten beendet (Urteil vom 17.08.2011, Az.: 6 C 15.10 u.a.). Für die Leipziger Richter ist es auf Grund der gebührenrechtlichen Privilegierung neuartiger Rundfunkempfangsgeräte unerheblich, ob das herkömmliche Gerät ausschließlich privat oder auch gewerblich genutzt wird. Neuartige Empfangsgeräte dienten häufig nicht dem Rundfunkempfang, sondern würden als Arbeitsmittel benutzt werden. Außerdem seien die oft tragbaren Geräte bestimmten Räumlichkeiten kaum zuzuordnen.