Rechtsgebiete
Nachfolgend haben wir Ihnen beispielhaft einige Themen zusammengestellt, für deren Lösung Sie bei uns an der richtigen Adresse sind. Sollte eine Sie betreffende Problemstellung in den genannten Rechtsgebieten nicht aufgeführt sein, scheuen Sie sich nicht, uns dennoch eine entsprechende Anfrage zu stellen. Gerne informieren wir Sie dann darüber, ob wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich sein können. Sollte dies nicht der Fall sein, können wir Ihnen aus unserem umfassenden Netzwerk selbstverständlich auch einen kompetenten Kollegen empfehlen, der Sie unterstützen kann.
Arbeitsrecht
Es gibt viele Situationen, in denen es sich anbietet, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies gilt jedoch insbesondere bei rechtlichen Problemstellungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Unter dem Oberbegriff Arbeitsrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Maik Elster u. a. folgende Leistungen an:
Für Sie als Arbeitgeber:
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter
- Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag, Befristung)
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen
- Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Beschäftigung
- Beratung in allen kollektivrechtlichen Fragen bis hin zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- gerichtliche Vertretung im Rahmen von kollektivrechtlichen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat
- Abwehr und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen
Für Sie als Arbeitnehmer:
- Prüfung von Arbeitsverträgen, Firmenwagenregelungen sowie Vertragsänderungen oder Vertragsnachträgen
- Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer -Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag, Befristung)
- Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Beschäftigung außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen
- Prüfung und Formulierung des Zeugnisses
- Anforderung und gerichtliche Durchsetzung eines Zeugnisses mit bestimmtem Inhalt
Erbrecht
Testament, notarielle Beglaubigung, Pflichtteil, Erbschaftssteuer, Schenkung – im Fall einer Erbschaft und auch schon vorher tut sich ein juristischer Dschungel auf – für den rechtlichen Laien ist es schwer, sich zu Recht zu finden. Es bietet sich daher an, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Auf dem Gebiet des Erbrechts betreut Sie Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk in den folgenden Bereichen:
Vor dem Erbfall (als Erblasser, Erbe oder Vermächtnisnehmer) eine persönliche Beratung sowie Erstellung
- eines Testaments
- eines Erbvertrages
- eines Übergabevertrages mit Gegenleistung
- einer Altersvorsorgevollmacht
- einer Patiententestament
- einer gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel
- einer Anordnung einer Testamentsvollstreckung
- einer Aufteilung Ihres Nachlasses
Nach dem Erbfall (als Erbe) eine persönliche Beratung und ihre Vertretung
- zur Sicherung des Nachlasses
- zur Feststellung des Erbrechts
- zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach dem Erbfall (als Vermächtnisnehmer) eine persönliche Beratung und ihre Vertretung
- bei der Sicherung des Vermächtnisses
- bei der Ausschlagung zur Sicherung von Vermächtnisansprüchen
Nach dem Erbfall (als Pflichtteilsberechtigter) eine persönliche Beratung und ihre Vertretung
- zu der Höhe des Pflichtteilsanspruches
- zur Höhe der gesetzlichen Erbquote
- zum Bestand des Nachlasses
- zum Wert des Nachlasses
- zum Pflichtteilsergänzungsanspruch
- zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
Persönliche Beratung als Testamentsvollstrecker
- zur Übernahme und Beendigung des Amts
- zu den Rechten und Pflichten des Testamentsvollstreckers
- zur Haftung des Testamentsvollstreckers
- zu den Kosten der Testamentsvollstreckung
Darüber hinaus übernehmen wir die gerichtliche Vertretung im Rahmen der Geltendmachung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen des Erben, Vermächtnisnehmers und Pflichtteilsberechtigten sowie im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bzw. einer Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan.
Familienrecht
Eheschließung, Scheidung, Unterhalt und Kindschaftsrecht – die im Zusammenhang mit dem Familienrecht stehenden Probleme sind oft sehr vielschichtig und schwierig. Sollten Sie einem solchen Sachverhalt gegenüber stehen, ist anzuraten, sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten und erforderlichenfalls auch vertreten zu lassen. In familienrechtlichen Angelegenheiten unterstützt Sie Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk u.a. wie folgt:
Eine persönliche Beratung in folgenden Themenbereichen:
- Berechnung von zu erwartendem Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
- Berechnung von zu erwartendem Zugewinnausgleich
- Berechnung von Ansprüchen aus einem Gesamtschuldnerverhältnis gem. § 426 BGB
- Beratung über die Gestaltung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts minderjähriger Kinder im Trennungsfalle
- Beratung zur Gestaltung und konkreten Ausarbeitung von Eheverträgen, Trennungsverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Überprüfung von früheren Scheidungsfolgenvereinbarungen auf Sittenwidrigkeit und Abänderbarkeit
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr von folgenden Ansprüchen:
- Aufforderung zur Auskunftserteilung des Unterhaltspflichtigen zur Bezifferung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt und Unterhalt für die nichteheliche Mutter gem. § 1615 I BGB
- Zahlungsklage auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt und Unterhalt für die nichteheliche Mutter gem. § 1615 I BGB in eiligen Fällen auch im Wege des einstweiligen Anordnungsverfahren
- Stellung eines Scheidungsantrages und gerichtliche Vertretung im Scheidungsverfahren
- Abänderungs- bzw. Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen bestehende Titel für Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt, jeweils evtl. verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung , ggf. auch im Wege der einstweiligen Anordnung
- Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung und Kontakt- bzw. Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz , ggf. auch im Wege der einstweiligen Anordnung
- Klage auf Zugewinnausgleich, ggf. verbunden mit der Ausbringung eines Arrests zur Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs
- Stellung eines Scheidungsantrages und gerichtliche Vertretung im Scheidungsverfahren
- Klage auf Zahlung von Gesamtschuldnerausgleich gem. § 426 BGB
Polizei- und Ordnungsrecht/Versammlungsrecht
Art. 8 des Grundgesetzes besagt, dass alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Abwehrrecht gegen staatliche Beschränkungen bildet den wesentlichen Bestandteil der gemeinsamen Bekundung eines politischen Willens. Mit der großen Bedeutung, die der Versammlungsfreiheit zukommt, korrespondiert zwangsläufig das Konfliktpotenzial, das die Beanspruchung dieses Grundrechts nach sich ziehen kann.
Neben der Verteidigung in den für das Versammlungsrecht typischen Tatbeständen des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts wie z.B. Vermummung, Blockadedelikte nach § 21 Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch etc., umfasst dieses Rechtsgebiet vielfältige Betätigungen rund um Versammlungen und andere Veranstaltungen.
Diese sind z.B.
- Feststellung der Rechtswidrigkeit ordnunsgbehördlichen HandelnsBeratung im Bereich der Versammlungsanmeldung und -durchführung
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen
- Verfassungsbeschwerden
- Überprüfung hoheitlichen Handelns im Zusammenhang mit Demonstrationsgeschehen
Strafrecht
Auf dem Gebiet des Strafrechts vertritt Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk die Interessen von Tätern und Opfern.
Schon im Rahmen des polizeilichen/staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ist es Zielsetzung einer effektiven Verteidigung, eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, vertritt Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk Ihre Interessen mit allem Nachdruck vor den Gerichten aller Instanzen, sowie bei Berufung und Revision.
Für eine effektive Verteidigung Ihrer Interessen ist es elementar wichtig, mit unserem Büro in Kontakt zu treten, sobald die Strafverfolgungsbehörden erstmals mit Ihnen Verbindung aufnehmen. Gerade in der ersten Phase des Verfahrens dürfen keine Fehler begangen werden, da sich diese auf den Rest Ihres Lebens auswirken können. Bereits während der ersten Vernehmung durch die Polizei sollte ein Rechtsanwalt anwesend sein. So wurde bereits die Erfahrung gemacht, dass sich das Verhalten von Polizeibeamten während einer Hausdurchsuchung ändert, wenn ein Rechtsanwalt zugegen ist. Im Fall einer Verhaftung ist es elementar wichtig, dass sofort ein Verteidiger beauftragt wird, noch bevor das Gericht im Rahmen der Anhörung vor einer eventuellen Untersuchungshaft einen Pflichtverteidiger bestellt, was nachträglich nur schwer rückgängig zu machen ist.
Unter dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk u. a. für folgende Tätigkeiten und Leistungen zur Verfügung:
- persönliche Beratung bei Beginn eines Ermittlungsverfahrens
- Begleitung zu Anhörungs- und Vernehmungsterminen , sei es bei der Polizei, der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, beim Ermittlungsrichter oder bei Unter-suchung durch Sachverständige
- Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, u. a. durch Stellung von sachgerechten Beweisanträgen
- persönliche bzw. telefonische Besprechung des Sachverhaltes mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Richter
- Beratung und Vertretung in Haftsachen , z. B. durch Stellung eines Antrags auf mündliche Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde
- Vertretung in Hauptverhandlungsterminen , sei es in I. Instanz, in der Berufungsinstanz oder im Revisionsverfahren mit besonderem Schwerpunkt auf folgende Delikttypen:
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelstrafrecht
- Straßenverkehrsdelikte, wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB, Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB
- Aussagedelikte, wie z. B. falsche uneidliche Aussage gem. § 153 StGB, Meineid gem. § 154 StGB
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z. B. sexueller Mißbrauch gem. § 176 StGB, Vergewaltigung gem. § 177 StGB
- Straftaten gegen das Leben, wie z. B. Totschlag gem. § 212 StGB, Mord gem. § 211 StGB
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie z. B. einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB, gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB, fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB
- Vermögensdelikte, wie z. B. Diebstahl gem. § 242 StGB, Raub gem. § 249 StGB, Erpressung gem. § 253 StGB, Betrug gem. § 263 StGB
- Urkundenfälschung gem. § 267 StGB
- Gemeingefährliche Straftaten, wie z. B. Brandstiftung bzw. schwere Brandstiftung gem. §§ 306, 306 a StGB
- Vertretung und Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Ver-fahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Einlegung und Begründung einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil sowie Vertretung im Berufungshauptverhandlungstermin
- Einlegung und Begründung einer Revision sowie Vertretung im Revisionshaupt-verhandlungstermin
- Einspruch gegen einen Strafbefehl und Vertretung im darauf folgenden Hauptverhandlungstermin
- Einlegung und Begründung einer Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- Stellung eines Antrages auf Strafaussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung und Vertretung im entsprechenden Anhörungstermin
Verkehrsrecht
Gerade im Bereich des Verkehrsrechts ist rechtsanwaltliche Hilfe besonders wichtig. Eine erfolgreiche Verkehrsunfallabwicklung, die Ihren Interessen in allen Punkten gerecht wird, ist andernfalls kaum noch zu erzielen. Durch unsere umfassende Betreuung wird Ihnen die Realisierung aller durch das Unfallereignis entstehenden Haftpflichtansprüche gegenüber Schädigern und Versicherern gesichert. Gern stehen wir Ihnen auch bei Folgeentscheidungen, wie der Wahl des richtigen Gutachters oder Restwertaufkäufers, mit Rat und Tat zur Seite.
Neben dem Verkehrszivilrecht beraten und vertreten Sie bei Bedarf auch auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitsrechts und im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten.
Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht steht Ihnen damit Rechtsanwalt Maik Elster in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Für Sie als Geschädigter :
- Prüfung und Beratung in Haftungsfragen z. B. im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfal l, einem von einem Tier oder Kind verursachten Schaden , einer Verkehrssicherungspflichtverletzung (Glatteis, Streugut, Baumstümpfe, Äste, Schlaglöcher etc.)
- außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einem Haftungsfall Sachschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Leihwagengebühren, Abschleppkosten, Verschrottungskosten, An-/Abmeldegebühren, Fahrtkosten, pauschale Unkosten usw. Personenschaden: Schmerzensgeld, Zuzahlungen, Praxisgebühr, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, pauschale Unkosten usw.
- Einholen einer Akteneinsicht bei der Polizei
- Abstimmung mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung
- gerichtliche Vertretung bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen
Für Sie als beschuldigter Verkehrssünder:
- Beratung und außergerichtliche Vertretung bei einer Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung, unzulässige Handynutzung, Überladung, Lenkzeitüberschreitung usw.) insbesondere über Fahrverbot und Punkte in Flensburg
- Einholen einer Akteneinsicht
- Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und Verteidigung vor Gericht
- Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln
Verwaltungsrecht
Die öffentliche Verwaltung prägt das Leben in den unterschiedlichsten Bereichen. Ob der Pkw abgeschleppt, die Bauerlaubnis erteilt oder versagt, die Ausübung eines Gewerbes erlaubt oder unterbunden wird, ob ein Studienplatz, eine Aufenthaltsgenehmigung, oder eine Zahlung von Arbeitslosengeld bewilligt wird, immer liegt dem die Entscheidung eines Trägers von Hoheitsgewalt zugrunde.
Wenn Sie sich gegen ein Handeln eines Trägers von Hoheitsgewalt zur Wehr setzen, ein Handeln gegen Dritte oder zu Ihren Gunsten erwirken wollen, so müssen Sie dabei einige “Spielregeln” beachten. Es muss der richtige Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung identifiziert und eine mögliche “Anspruchsgrundlage” gefunden werden. Oftmals sind Fristen zu beachten, nach deren Ablauf ein Verwaltungsakt bestandskräftig oder die Anfechtungsklage unzulässig wird. Im Ordnungsrecht muss zuweilen bei drohendem Einschreiten der Behörde die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes suspendiert werden; im Bereich der Leistungsverwaltung kann eine lange Verfahrensdauer die Einleitung eines Eilverfahrens erfordern.
Im Tätigkeitsschwerpunkt Verwaltungsrecht betreut Sie Rechtsanwalt Maik Elster in den folgenden Bereichen:
Öffentliches Baurecht
- Bauordnungsrecht
- Baunachbarrecht
- Denkmalschutzrecht
Umweltrecht
- Immissionschutzrecht
- Bodenschutz- Altlastenrecht
- Wasserrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Gewerberecht
- Handwerksrecht
- Gaststättenrecht
Kommunalabgabenrecht
- Erschließungsbeitragsrecht
- Straßenausbaubeitragsrecht
- Anschlussbeitragsrecht
Öffentlicher Dienst
- Beamtenrecht
- Personalvertretungsrecht
Ausbildungs- und Prüfungsrecht
- SchulrechtPrüfungsrecht
- Recht der Ausbildungsförderung nach dem BAföG
- Hochschulzulassungsrecht
Status- und Aufenthaltsrecht
- Ausländerrecht
- Asylrecht
- Einbürgerungsrecht
- Statusrecht
Wehrpflichtrecht
Rundfunk- und Gebührenrecht
- z.B. Auseinandersetzung mit der GEZ
Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die rechtliche Beziehung von Personen. Der Begriff des Zivilrechts – auch als Privatrecht oder bürgerliches Recht bezeichnet – umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Hierunter fallen alle Tätigkeiten, die nicht einem Sonderrechtsgebiet wie z.B. Arbeitsrecht oder Familienrecht zugeordnet werden können.
In einer Vielzahl von Fällen handelt es sich um Probleme mit der Abwicklung von Verträgen. Gerade bei Schlechtleistungen des Vertragspartners oder bei Problemen mit der Vertragsdurchführung ist es wichtig, dass Sie Ihre bestehenden Rechte kennen und entsprechend ausüben können.
Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk und Rechtsanwalt Maik Elster stehen Ihnen bei Verhandlungen jeder Art zur Seite. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen sein, führen wir für Sie auch die notwendigen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.
Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen:
Forderungsmanagement / Forderungsbeitreibung
- außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Zahlung
- Beitreibung Ihrer offenen Forderungen
- Vereinbarung, Überwachung und Beitreibung von Ratenzahlungen mit Ihren Schuldnern
- Mahnverfahren, Mahnbescheid
- Zwangsvollstreckung
Kaufrecht
- Mängelgewährleistungsansprüche bei Sachmängeln
- Nachbesserung, Nacherfüllung
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Minderung, Schadensersatz
- Erfüllung
- Lieferung des Kaufgegenstandes
- Zahlung des Kaufpreises
Darlehen
- Auszahlung der Darlehensvaluta
- Rückzahlung des Darlehens
- Überwachung/Beitreibung der Darlehensraten
Werkvertrag
- Mängelgewährleistungsansprüche bei Sachmängeln
- Nachbesserung des Werks, Nacherfüllung
- Rücktritt vom Werkvertrag
- Minderung, Schadensersatz bei Schlechtleistung des Werkunternehmers
- Erfüllung des Werkvertrags
- Erbringung der versprochenen Werkleistung
- Beitreibung des Werklohns
Immobilienrecht
- Grundstückskauf: Mängelgewährleistungsansprüche bei Sachmängeln (Nachbesserung, Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung, Schadensersatz)
- Grundstückskauf: Erfüllung (Herausgabe der Immobilie, Zahlung des Kaufpreises, Räumung)
- Hypothek
- Grundschuld
Mietrecht und Maklerrecht
Für Sie als Mieter/Pächter bzw. Vermieter/Verpächter:
- Beratung, Prüfung und Erstellung von Mietverträgen (Wohnraummietvertrag und Gewerberaummietvertrag) oder Pachtverträgen
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Mängeln am Mietobjekt, Mietminderung und Schadensersatz
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Kündigung und Räumung
- Beratung im Hinblick auf die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, Rückbau oder Ablösung von Einbauten des Mieters
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Rückforderung der Kaution
Für Sie als Immobilienmakler:
- Beratung und Prüfung Ihrer Makleraufträge
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Durchsetzung der Maklercourtage

