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Das Verwaltungsgericht Meiningen hat mit Urteil vom 29.03.2019 über den Fall eines afghanischen Geflüchteten entschieden, der im Jahr 2015 aufgrund einer sich zuspitzenden Verfolgungssituation im Zusammenhang mit dem Tod eines Kindes sein Heimatland verlassen musste. Das Verwaltungsgericht Meiningen erkannte unserem Mandanten einen subsidiären Schutzstatus im Sinne des § 4 AsylG zu und ging in seiner Begründung auch kurz auf die immer wieder problematische Frage der sog. innerstaatlichen Fluchtalternative ein.