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Strafrecht

Auf dem Gebiet des Strafrechts vertreten wir die Interessen von Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten.

Schon im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens muss es Zielsetzung einer effektiven Verteidigung sein, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Sofern dies nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen mit allem Nachdruck vor den Gerichten aller Instanzen.

Für eine effektive Verteidigung ist es elementar wichtig, mit einem Rechtsanwalt in Kontakt zu treten, sobald die Strafverfolgungsbehörden erstmals mit Ihnen Verbindung aufnehmen. Gerade in der frühen Phase des Ermittlungsverfahrens dürfen keine Fehler begangen werden, da diese sich auf den weiteren Gang desselben entscheidend auswirken können. So stellt sich beispielsweise bereits im Hinblick auf die Vorladung eines Beschuldigten zur Vernehmung bei der Polizei die Frage, ob einer solchen überhaupt Folge geleistet werden sollte.

Auch im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen kann ein Rechtsanwalt von entscheidender Bedeutung für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein. Insbesondere wurde bereits die Erfahrung gemacht, dass sich das Verhalten von Polizeibeamten während einer Hausdurchsuchung ändert, wenn ein Rechtsanwalt zugegen ist.

Im Fall einer Verhaftung ist es quasi unabdingbar, dass sofort ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen wird, noch bevor das Gericht im Rahmen der Anhörung vor einer eventuellen Untersuchungshaft einen Pflichtverteidiger bestellt, was nachträglich nur schwer rückgängig zu machen ist.

Unter dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht stehen wir Ihnen u. a. für folgende Tätigkeiten und Leistungen zur Verfügung:

  • persönliche Beratung bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens
  • Begleitung zu Anhörungs- und Vernehmungsterminen, sei es bei der Polizei, der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, beim Ermittlungsrichter oder bei der Untersuchung durch Sachverständige
  • Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, u. a. durch Stellung von sachgerechten Beweisanträgen
  • persönliche bzw. telefonische Besprechung des Sachverhaltes mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Richter
  • Beratung und Vertretung in Haftsachen, z. B. durch Stellung eines Antrags auf mündliche Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde
  • Vertretung in Hauptverhandlungsterminen, sei es in der ersten Instanz, in der Berufungsinstanz oder im Revisionsverfahren
  • Vertretung und Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
  • Einlegung und Begründung einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil sowie Vertretung im Berufungshauptverhandlungstermin
  • Einlegung und Begründung einer Revision sowie Vertretung im Revisionshauptverhandlungstermin
  • Einspruch gegen einen Strafbefehl und Vertretung im darauf folgenden Hauptverhandlungstermin
  • Einlegung und Begründung einer Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
  • Stellung eines Antrages auf Strafaussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung und Vertretung im entsprechenden Anhörungstermin

Darüber hinaus sich unsere Kanzlei auf die Vertretung der Opfer von Straftaten spezialisiert. Wir stehen Ihnen in diesem Zusammenhang uneingeschränkt zur Verfügung, sei es als Zeugen- und Verletztenbeistand, im Rahmen der Nebenklage oder in Adhäsions- bzw. der Straftat nachfolgenden Schadensersatzverfahren.