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Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die rechtliche Beziehung von Personen. Der Begriff des Zivilrechts – auch als Privatrecht oder bürgerliches Recht bezeichnet – umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Hierunter fallen alle Tätigkeiten, die nicht einem Sonderrechtsgebiet wie z.B. Arbeitsrecht oder Familienrecht zugeordnet werden können.

In einer Vielzahl von Fällen handelt es sich um Probleme mit der Abwicklung von Verträgen. Gerade bei Schlechtleistungen des Vertragspartners oder bei Problemen mit der Vertragsdurchführung ist es wichtig, dass Sie Ihre bestehenden Rechte kennen und entsprechend ausüben können.

Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk und Rechtsanwalt Maik Elster stehen Ihnen bei Verhandlungen jeder Art zur Seite. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen sein, führen wir für Sie auch die notwendigen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.

Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen:

Forderungsmanagement / Forderungsbeitreibung

  • außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Zahlung
  • Beitreibung Ihrer offenen Forderungen
  • Mahnverfahren, Mahnbescheid
  • Zwangsvollstreckung

Kaufrecht

  • Gewährleistungsansprüche bei Sachmängeln
  • Nachbesserung, Nacherfüllung
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Minderung, Schadensersatz
  • Erfüllung
  • Lieferung des Kaufgegenstandes
  • Zahlung des Kaufpreises

Darlehen

  • Auszahlung der Darlehensvaluta
  • Rückzahlung des Darlehens
  • Überwachung/Beitreibung der Darlehensraten

Werkvertrag

  • Gewährleistungsansprüche bei Sachmängeln
  • Nachbesserung des Werks, Nacherfüllung
  • Rücktritt vom Werkvertrag
  • Minderung, Schadensersatz bei Schlechtleistung des Werkunternehmers
  • Erfüllung des Werkvertrags
  • Erbringung der versprochenen Werkleistung
  • Beitreibung des Werklohns

Immobilienrecht

  • Grundstückskauf: Gewährleistungsansprüche bei Sachmängeln (Nachbesserung, Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung, Schadensersatz)
  • Grundstückskauf: Erfüllung (Herausgabe der Immobilie, Zahlung des Kaufpreises, Räumung)
  • Hypothek
  • Grundschuld

Mietrecht und Maklerrecht

Für Sie als Mieter/Pächter bzw. Vermieter/Verpächter:

  • Beratung, Prüfung und Erstellung von Mietverträgen (Wohnraummietvertrag und Gewerberaummietvertrag) oder Pachtverträgen
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Mängeln am Mietobjekt, Mietminderung und Schadensersatz
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Kündigung und Räumung
  • Beratung im Hinblick auf die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, Rückbau oder Ablösung von Einbauten des Mieters
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Rückforderung der Kaution

Für Sie als Immobilienmakler:

  • Beratung und Prüfung Ihrer Makleraufträge
  • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Durchsetzung der Maklercourtage