- Konsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen
- Konsum in Schulen und in Sichtweite von Schulen
- Konsum auf Kinderspielplätzen und in Sichtweite von Kinderspielplätzen
- Konsum in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Sichtweite von diesen
- Konsum in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
- Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr
- Konsum innerhalb des Geländes von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite