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Kinderkratzer am Auto

Kinderkratzer am Auto

Kinder haften nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden  Gefahren zugefügt wurde. Das Amtsgericht München wies am 11.12.2017 die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 1468,34 €...