03641 - 62 82 72 kontakt@kanzlei-elster.de
Dublin-Familienzusammenführung

Dublin-Familienzusammenführung

Mit Beschluss vom 20.12.2018 (Az.: 2 L 989/18.A) verpflichtete das Verwaltungsgericht Münster das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sich für das Asylverfahren des minderjährigen Bruders eines in Deutschland subsidiär Schutzberechtigten für zuständig zu erklären...
Dublin-Familienzusammenführung

Untätigkeitsklage gegen BAMF

Mit Urteil vom 11. Juli 2018 zum Aktenzeichen 1 C 18.17 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Asylbewerber, über dessen Antrag nicht innerhalb dreier Monate entschieden worden ist,  die Möglichkeit hat, gegen das Bundesamt für Migration und...