03641 - 62 82 72 kontakt@kanzlei-elster.de
Änderung der Aufenthaltverordnung zum 18.11.2023

Dublin-Familienzusammenführung

Mit Beschluss vom 20.12.2018 (Az.: 2 L 989/18.A) verpflichtete das Verwaltungsgericht Münster das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sich für das Asylverfahren des minderjährigen Bruders eines in Deutschland subsidiär Schutzberechtigten für zuständig zu erklären...